Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Konrad Sacher GmbH für Unternehmer im Holzgroßhandel
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Konrad Sacher GmbH („Verkäufer“) an Unternehmer (§ 14 BGB) im Rahmen des Holzgroßhandels, insbesondere Schnittholz, Platten, Leimholz und Bauholz. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
§ 1 Angebote, Kaufabschluss und Vertragsgegenstand
- Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
- Mündliche Absprachen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.
- Angaben zu Maßen, Gewichten, Lieferzeiten oder Transportkosten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet wurden.
- Lieferungen erfolgen ab Lager des Verkäufers frei verladen oder ab Bahnanschluss frei Waggon, soweit nicht abweichend vereinbart.
- Der Verkäufer ist berechtigt, Preise bei erheblichen Material-, Produktions- oder Marktpreissteigerungen nach Vertragsschluss anzupassen. Eine erhebliche Preiserhöhung berechtigt den Käufer zum Rücktritt.
- Versandnebenkosten, Verpackung und sonstige Zusatzkosten werden gesondert berechnet.
- Rechte und Ansprüche aus dem Vertrag sind nur mit Zustimmung des Verkäufers übertragbar.
§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
- Die angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab Werk zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
- Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie Mahnkosten zu berechnen.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 3 Mengenangaben
Mengenangaben sind Richtwerte. Abweichungen bis ±10 % gelten als vertragsgemäß und begründen keine Beanstandungen.
§ 4 Abruf, Abnahme und Lagerung
- Erfolgt ein Abruf oder die Abnahme nicht innerhalb von acht Werktagen nach vereinbartem Termin, kann der Verkäufer nach schriftlicher Fristsetzung zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
- Vorläufige Rechnungen können auf Basis von geschätzten Mengen erstellt werden; die endgültige Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Lieferung.
- Die Lagerung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Eine Versicherung der Ware durch den Verkäufer ist nicht verpflichtend.
§ 5 Lieferung, Versand und Incoterms®
- Sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart, erfolgen alle Lieferungen nach den Incoterms® 2020 der Internationalen Handelskammer (ICC).
- Der jeweils gültige Incoterm® einschließlich des benannten Lieferorts wird in der Auftragsbestätigung, dem Lieferschein oder der Rechnung angegeben.
- Die vereinbarte Incoterms®-Klausel regelt ausschließlich Lieferpflichten, Gefahrenübergang und Kostenverteilung und hat Vorrang vor allen entgegenstehenden Bestimmungen dieser AGB.
- Begriffe wie „frei“, „geliefert“ oder „Fracht bezahlt“ begründen keine Incoterms®-Vereinbarung, es sei denn, sie werden ausdrücklich als solche mit benanntem Ort und Bezug auf Incoterms® 2020 bezeichnet.
- Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden einzulagern.
- Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Transporteur, Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben wird oder bereitgestellt zur Abholung ist.
§6 Lieferzeit, Lieferverzug und Höhere Gewalt
- Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
- Lieferverzug berechtigt den Käufer nach Ablauf einer angemessenen schriftlichen Nachfrist zum Rücktritt.
- Schadensersatzansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen.
- Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Krieg, behördliche Maßnahmen) verlängern die Lieferzeit entsprechend oder berechtigen zum Rücktritt, soweit sie den Verkäufer erheblich betreffen.
- „Anhaltende Störung“ gilt nach 30 Kalendertagen, sofern keine andere Frist vereinbart wurde, und berechtigt zur Rücktrittserklärung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.
- Der Käufer hat die Vorbehaltsware fachgerecht zu lagern und gegen branchenübliche Risiken zu sichern.
- Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware ist im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zulässig; Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig.
- Forderungen aus Weiterveräußerung treten bereits jetzt an den Verkäufer ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
- Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung erfolgt stets für den Verkäufer; Miteigentum richtet sich nach dem Rechnungswert.
- Bei Zahlungsverzug oder sonstigem vertragswidrigem Verhalten kann der Verkäufer die Herausgabe verlangen.
- Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen um mehr als 20 %, ist der Verkäufer zur Sicherheitsfreigabe verpflichtet.
- Mit Insolvenzantrag oder -eröffnung erlöschen Weiterveräußerungs- und Einziehungsrechte automatisch.
§8 Gewährleistung und Mängelrüge
- Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung nach HGB §377 schriftlich anzuzeigen; Mengenabweichungen auf Lieferscheinen sind gesondert zu prüfen.
- Beanstandete Ware ist sachgemäß zu lagern und bis zur Klärung nicht zu bearbeiten.
- Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt Ersatzlieferung oder Minderung; sonst Rücktritt.
- Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder arglistiges Verschweigen.
- Holz ist ein Naturprodukt; Abweichungen in Farbe, Struktur oder Beschaffenheit stellen keinen Mangel dar, soweit sie branchenüblich sind.
§ 9 Haftung und Handelsgebräuche
- Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie sonstige Schadensersatzansprüche ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Für die gelieferten Waren gelten die jeweils gültigen Handelsbräuche, insbesondere die Tegernseer Gebräuche und die Handelsgebräuche des Vereins Deutscher Holzeinfuhrhäuser e.V., soweit sie nicht im Widerspruch zu diesen AGB stehen.
§ 10. Kreditwürdigkeit und Datenschutz
- Vertragsabschluss setzt Zahlungsfähigkeit voraus.
- Der Verkäufer darf personenbezogene Daten für Bonitätsprüfungen gemäß DSGVO verarbeiten und an Auskunfteien übermitteln.
- Bei zweifelhafter Bonität kann Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangt werden; unterbleibt dies, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
§ 11 Streckengeschäfte / Direktauslieferung
- Bei Lieferung durch Hersteller oder Dritte bleibt der Käufer ausschließlich Vertragspartner der Konrad Sacher GmbH.
- Der Verkäufer übernimmt die Verantwortung für ordnungsgemäße Lieferung und Qualität der Waren; Gefahrübergang erfolgt nach §5.
§ 12 Schlussbestimmungen / Sonstiges
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand und Erfüllungsort, soweit gesetzlich zulässig, ist der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
